Ludwig van Beethoven darf man also nicht heißen?
Wenn "Ludwig van Beethoven" darauf geprüft wird, ob darin andere Zeichen als Buchstaben, diakritische Zeichen (z.B. é, Ã) , Bindestrich, 1 Leerzeichen vorkommen, wäre das Ergebnis, das "Ludwig van Beethoven" keine dieser anderen Zeichen enthält und damit ok ist. Das alle Zeichen die im Namen vorkommen erlaubt sind.
Gruß ebody