Hallo Jürgen,
wir diskutieren hier eine technische Lösung, keine juristischen Fragen von 2017.
verstößt du meines Wissend nach schon gegen die DSGVO. Du lädst Recourcen von einer externen Domain ohne den Besucher zu fragen.
Nicht korrekt. Verordnungen gelten nicht rückwirkend.
Wikipedia: „Zusammen mit der so genannten JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz[1] bildet die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union.[2]
Meine genannte Seite ist eigentlich nur für mich selbst, habe sie bei Google nicht gefunden und musste auf meinem Rechner suchen. Im Web deshalb, damit ich unabhängig vom Gerät Zugriff habe.
Inzwischen frage ich natürlich vor dem Laden fremder Ressourcen:
Gruß, Linuchs