Raketenwissenschaftler: Text oder Inhaltsbereich meiner Internetseite verbreitern

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problematische Seite

Und geht das rechtlich in Ordnung, wenn auf einer deutschsprachigen Seite kein in Deutsch lesbarer Cookie-Hinweis erscheint?

Auf meiner schon, weil es da weder Cookie noch Hinweis gibt. Du hast ja so allgemein gefragt, dass auch dieser Fall umschlossen ist…

Zu dem Thema cookie auf deutsch, weißt du, ob es eine europäische Richtlinie gibt, die besagt, dass die Cookies in der Sprache erscheinen muss, in der der Browser eingestellt ist?

  1. Ich hab nicht in den Gesetzestext geschaut, weil das doch logisch ist: Der Hinweis soll „leicht wahrnehmbar“ sein. Das schließt ein, dass diese Cookiewarnung just in der Sprache erscheint, in welcher auch der Inhalt der Webseite erscheint.
  2. Du hast verschiedene URL mit [virtuellen] Ordnern für die Sprachen. Demnach ist einfach für Dich, den Hinweis in der gewählten Sprache bzw. der Sprache der Seite anzuzeigen. Mach das doch einfach.