Hi,
Aber entscheidend ist meines Wissens das Datum der Rechnungsstellung.
Ich behaupte: das Datum der Leistungs-Erbringung. Sprich: beim Verkauf der Zeitpunkt der Lieferung.
Ob die Rechnung schon vorher oder erst Wochen später erfolgt, sollte keinen Einfluß auf den Steuersatz haben.
cu,
Andreas a/k/a MudGuard