Der Martin: Erstellung konformer XRechnungen

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Hallo,

Negative Positionen in Rechnungen sind nicht nur erlaubt, sondern auch gängige Praxis, auf die kein Unternehmen freiwillig verzichten wird.

zum Beispiel, wenn bereits geleistete Vorauszahlungen mit einfließen. Mein Stromanbieter macht das so. Da steht dann auf der Jahresrechnung der fällige Gesamtbetrag, der sich aus dem tatsächlichen Stromverbrauch laut Zählerablesung ergibt, und in der Zeile darunter ein Posten "Abzüglich geleistete Abschlagszahlungen" mit einem negativen Betrag. Finde ich rechnerisch völlig logisch und nachvollziehbar.

Ich bin mir grad gar nicht sicher, aber wenn die Kassiererin im Discounter einen Sofortstorno macht, ist dann nicht auch sofort eine Minusposition auf Deinen Kassenzettel? Oder wenn Du den Leergutzettel beim Einkauf mit abrechnest? Ich denke, das sind alles Minuspositionen.

Einen Kassenebelg mit einem Storno habe ich gerade nicht als Beispiel zur Hand, aber ein eingelöster Leergutbon erscheint tatsächlich als negativer Euro-Betrag auf dem Kassenbeleg. Und warum auch nicht?

Fragt sich nur, ob ein einfacher Kassenbeleg den Vorschriften für eine förmliche Rechnung entsprechen muss.

Aber vielleicht soll/muss/kann man über eine negative Mengenanzahl gehen? BR-22 spricht jedenfalls nicht dagegen. 😕

Wäre natürlich auch eine Möglichkeit.

Um zu beurteilen, ob sich eine Neuprüfung älterer Produkte noch lohnt, um sie wieder auf den aktuellen Normenstand zu bringen, haben wir vom Vertrieb nach mehrmaligem Betteln einen SAP-Auszug über alle Verkaufsartikel mit den verkauften Stückzahlen von 2017, 2018 und 2019 bekommen. Da ist uns auch aufgefallen, dass vereinzelt negative Stückzahlen auftreten. Das dürften dann wohl Rücklieferungen aufgrund von Reklamationen sein.

Live long and pros healthy,
 Martin

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