Rudi: Erstellung konformer XRechnungen

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Um beim Bespiel Inzahlungnahme zu bleiben, das sind buchungstechnisch zwei getrennte Geschäfte, die getrennt abzubilden sind.

(Quelle, nach "inzahlungnahme" suchen)

Naja, aber der "Leitfaden zur Buchführung, 3. Auflage1LEITFADEN ZUR BUCHFÜHRUNG IM NEUEN KOMMUNALEN HAUS-HALTS-UND RECHNUNGSWESEN (NKHR)nach den Grundlagen desNeuen Kommunalen Haushalts-und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg" gibt nicht wirklich her, ob das in diesem Punkt eine interne Richtlinie ist oder es sich per Gesetz ableitet.

Davon abgesehen haben wir hier inzwischen ja schon vielfältige Beispiele für Negativposten auf Rechnungen erarbeitet.

Was hindert dich daran, für jeden dieser Vorgänge eine gesonderte XRechnung zu erstellen?

Wäre bei einer Inzahlungnahme sicher machbar. Aber bei Verbuchung von Accontozahlungen o.ä. nicht sehr sinnvoll, weil der Bezug verloren geht.

Du solltest dich gedanklich von Papierrechnungen und den Vorzeichen vor den Beträge lösen und dich mit den Geschäftsprozessen beschäftigen, die tatsächlich dahinterstecken und damit, wie diese in XRechnung abgebildet werden können. Dazu noch einen Lesetipp.

Ohne Deinen Lesetip bisher gelesen zu haben, spricht doch einiges dafür, Vorzeichen in mathematisch aufgebauten Konstrukten jedweder Kummulation Beachtung zu schenken. 😉 Selbst in der Buchhaltung, wo sich sowas auch aus den Konten ergibt oder ergeben kann, verlieren die Vorzeichen nicht an Bedeutung. Trotzdem hätte ich auch kein Problem damit, sämtliche notwendige angaben aus einer Rechnung in Xbeliebige Felder zu notieren, damit sie ohne Medienbruch maschinell verarbeitet werden können. Eben deshalb hätte ich gerne ein ausführliches Mapping, das mir sagt, welcher Wert in welches Attribut gehört. Ganz ehrlich, anders ist auch die elektronische Steuer nicht aufgebaut, die vermutlich jeder von uns ausfüllt.

Aber vielleicht soll/muss/kann man über eine negative Mengenanzahl gehen? BR-22 spricht jedenfalls nicht dagegen. 😕

Das mag ja formal richtig sein, aber das Risiko, ob die verarbeitende Software beim Empfänger der XRechnung überhaupt damit was anfangen kann oder noch schlimmer zu falschen Ergebnissen kommt, würde ich persönlich nicht eingehen, sondern mich vorher versichern, ob das so vorgeshen ist.

Siehste mal, genau das mache ich derzeit.

Eure Kunden würden wahrscheimlich noch weniger amüsiert sein, wenn sie wegen fehlender regelkonformer XRechnung Auftrage verlieren.

Und das ist erst der 2. Schritt. Im ersten Schritt wird die Zahlung nicht geleistet. 😉

Rudi