Eine e-Mail-Adresse ist nach allgemeiner Lesart sowieso Pflicht im Impressum.
Nein. Nur eine "Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme". Dank des unsäglichen Überflusses an Gummi beim Gesetzgeber ist der auch hier ins Gesetz geflossen und damit reicht auch als "Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme" auch die eines Kontaktformulars…