Hallo,
Heute wohnen sie noch in demselben Haus, aber im Haselnussweg.
Normalerweise wird in solchen Fällen das Argument der „Unveränderlichkeit von Eigennamen“ angeführt.
Das bezieht sich m.W. doch nur auf Personennamen. Wenn der Weg nach einer Frau Haselnuß benamst worden wäre, könnte man mit der „Unveränderlichkeit von Eigennamen“ argumentieren. Aber Haselnüsse als solche haben solch ein Recht nicht.
Gruß
Kalk