Hallo,
Aber es könnte einen Schwall Fehlalarme auslösen, und ob man sich per AGB hinreichend gegen Schadenersatzforderungen schützen kann?
ich könnte mir vorstellen, dass man sich da mit hinreichend raffinierten juristischen Winkelzügen aus der Verantwortung stehlen kann
Aber es gibt ja auch den ethisch-psychologischen Aspekt, den du zu Recht ins Spiel gebracht hast. Ich habe keine Ahnung, wie ich damit umgehen könnte, wenn durch mein Verschulden oder mein Versagen ein Mensch ums Leben kommt, z.B. bei einem Verkehrsunfall.
Selbst wenn im Einzelfall die minutiöse Untersuchung des Unfalls ergäbe, dass mich keine Schuld trifft (im juristischen Sinn), weiß ich trotzdem nicht, wie sehr mich diese Verantwortung psychisch belasten würde.
Es ist sicher kein Zufall, dass Menschen, die beruflich in einen Unfall mit Todesfolge verwickelt waren (Busfahrer, Lokführer, Polizisten, ...), in der Regel vom Arbeitgeber dringend aufgefordert werden, psychologische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Meist übernimmt der Arbeitgeber oder eine Einrichtung wie z.B. die Berufsgenossenschaft auch die Kosten dafür.
meine Rede...
Ja, und gut so.
So long,
Martin
Ich stamme aus Ironien, einem Land am sarkastischen Ozean.