Moin Julius,
wie bereits alle beteiligten feststellen konnten hab ich null Ahnung von sehr vielen Dingen
Das muss ja nicht so bleiben 😀.
Jein, ich will jeztzt nicht die ollen Kamellen bemühen aber das kann ich immer auf mich anwenden :)
§5 TMG sagt hier ausdrücklich: gilt "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Das schließt rein privat betriebene Webseiten, deren Zweck nicht kommerziell ist aus
Nein. Eine geschäftsmäßig betriebene Seite bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie auch kommerziell im engeren Sinne sein muss. Eine Seite könnte beispielsweise als Eigenwerbung aufgefasst werden. Das Verständnis, was „rein privat“ ist, unterscheidet sich offensichtlich vom Otto Normalbürger zum Gesetzgeber. Da diese Unterscheidung dermaßen unscharf und schwer zu treffen ist, sollte man dann doch sicherheitshalber ein Impressum anbieten, um auf der sicheren Seite zu sein.
geschäftsmäßig oder geschäftlich wird gern diskutiert ist aber gesetzlich recht klar umrissen und Vereine sind eigentlich auch nicht "komerziell im engeren sinne" deswegen hab ich darauf hingewiesen.
sicherheitshalber ein Impressum anbieten
da hab ich nie widersprochen
auch aus rechtlichen Gründen – immer auch die E-Mail-Adresse zusätzlich angegeben werden
hier aber schon... es gibt keinen rechtlichen Grund für private Betreiber und immer schon mal gar nicht ;-) sorry
Das wird sicher für Korinthenhkackerei gehalten, aber wer sich in dem Umfeld bewegen muss, der weiß wie die obrige Gerichtsbarkeit so drauf ist.
Danke schon mal im Voraus & auf Wiederlesen!
der torsten
------- Shakespeare: To be or not to be / Sartre: To be is to do / Camus: To do is to be / Sinatra: Do be do be do