Lieber Julius,
ich zitiere mal die Betreiber der Webseite, die du hier belastest:
"Wenn Sie auf der Suche nach professioneller rechtlicher Beratung im internetrecht sind, sollten Sie sich auf eine Kanzlei verlassen..." bla bla
das würde ich trotz Rechtschreibfehler auch dringend empfehlen, anstatt kopiertes zu einem ungesunden Halbwissen zu vereinen...
geschäftsmäßig oder geschäftlich wird gern diskutiert ist aber gesetzlich recht klar umrissen und Vereine sind eigentlich auch nicht "komerziell im engeren sinne" deswegen hab ich darauf hingewiesen.
Wie Vereine eingeordnet werden, ist nicht von Relevanz für die Frage, wie Privatpersonen eingeordnet werden.
hat auch niemand behauptet... bitte noch mal lesen
Zusammen gefasst: Die Impressumspflicht nach TMG gilt nicht für Seiten, die sich ausschließlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten - um rechtliche Risiken zu vermeiden - ein vollständiges Impressum erstellen und auf ihrer Webseite einbinden.
sollte ist keine rechtliche Grundlage
Sobald ich also auf meiner Seite irgendetwas habe, das auch nur im Entferntesten mit meinem Beruf zu tun hat, ist zu bezweifeln, dass die Seite nicht „geschäftsmäßig“ ist.
ist das zitiert von betreffender Quelle?
Ähm doch. Wenn man ein korrektes Impressum anbietet, was man praktisch aus Gründen der Sicherheit muss (soweit waren wir uns dann ja anscheinend einig)
ganz und gar nicht
aber zur Beruhigung zitiere ich mal Prof. Dr. Wilrich von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften München "wenn sie einem Anwalt ... eine Frage stellen wird die Antwort lauten: Es kommt darauf an."
Danke schon mal im Voraus & auf Wiederlesen!
der torsten
------- Shakespeare: To be or not to be / Sartre: To be is to do / Camus: To do is to be / Sinatra: Do be do be do