Raketenrechtslenker: Kündigung einer Plattformmitgliedschaft wegen Preiserhöhung

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Nach ca. zwei Wochen kam eine weitere Email, in der man mir mitteilte, dass man angeblich die Kündigung ohne Kundennummer oder Rechnungsnummer nicht zuordnen könne.

Das ist „witzig“, wenn zwischen den Brüdern und Dir genau ein Vertrag besteht.

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, an welche der Empfänger keine zu hohen Anforderungen stellen darf. Er kann zwar verlangen, dass Du den betroffenen Vertrag eindeutig bezeichnest - wenn aber nur genau ein Vertrag zwischen den in der Kündigung genannten Vertragsparteien besteht, ist ausreichend wenn die Vertragsparteien bezeichnet werden.

Es gäbe auch noch den Fall, dass man alle Verträge zwischen sich und der anderen Vertragspartei kündigt. Das sind dann zwar mehrere, aber auch in diesem Fall sind alle betroffenen Verträge ausreichend eindeutig bezeichnet.

Ach so. Danke den Damen und Herren für die Eingangsbestätigung (mit dem obigem Ansinnen) und drohe denen eine Klage auf „negative Feststellung“ der bereits erhoben Forderung an, wenn diese nicht bis zum (angemessene Frist von 10 Tagen) die Vertragsauflösung entsprechend der wirksamen Kündigung vom (Datum der ersten Kündigung) und also den Forderungsrücktritt erklären.

Für den Fall von auch nur irgendwelchen Weiterungen drohe diesen auch gleich die Durchsetzung einer Schadensersatzforderung und den fälligen Strafantrag wegen Betruges, Nötigung und Verleumdung(Kreditgefährdung) an.