Linuchs: Drittanbieter Cookies

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... ich wollte keinen Extra-Faden aufmachen, weil der Begriff Drittanbieter auch zur Datenschutzerklärung gehört.

Ich habe geschrieben:

„xxx bindet keine Zweitanbieter ein. Ausgenommen sind

  • Land/Seekarten (Open Street Map, Google),
  • Videos (Youtube),
  • Audios (Hörproben der Mitglieder und Festival-Teilnehmer auf deren Webseiten).

Der Aufruf erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Besucher aktiviert werden. Diese Dienste können eigene Cookies setzen und Drittanbieter einbinden.“

Nun sehe ich aber, dass „Drittanbieter“ üblicherweise den Zweiten bezeichnet:

„Der Begriff „Drittanbieter“ erklärt sich daraus, dass nicht der Mobilfunkanbieter, sondern ein anderes Unternehmen eigene Leistungen in Rechnung stellt, und die Kosten dafür über den Mobilfunkanbieter - sozusagen als Zahlstelle - einziehen lässt, der sie dann an ihn weiterleitet.“

Wer ist in dem Fall der Erste?