Raketensicherheitsbeauftragter: Der Hoster kann das nicht verhindern

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dass Charly das allein durch Einstellungen in .htaccess selbst geschafft hat.

Das kann wohl auch gehen, denn für die benötigte Einstellung ist der passende Kontext sogar vorgesehen. Vielleicht sollte der Gesetzgeber einschreiten und von Hostern verlangen, dass diese sich einen geeigneten Qualifikationsnachweis (Informatik-Ausbildung/Studium, LPIC II oder so) vorlegen lassen bevor die Kunden an Servern fummeln lassen.

Oh. Mist. Dann müsste ich ja rasch zu der Prüfung für die ich schon „massenhaft“ Teilnehmer (mit) ausgebildet habe … 🤣