Hallo localhorst,
ob gegen Nutzungsbedingungen verstoßen wird, kommt drauf an, was die Software tut. Ein generelles Verbot eines automatisierten Zugriffs habe ich dort nicht herausgelesen.
Was Norbert tun will, weiß ich nicht. Darum soll er ja auch an Hand der Nutzungsbedingungen selbst sein Gewissen erforschen.
Rolf
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sumpsi - posui - obstruxi
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