Hallo Rolf,
hallo Alle,
ob gegen Nutzungsbedingunen verstoßen wird, kommt drauf an, was die Software tut. Was Norbert tun will, weiß ich nicht. Darum soll er ja auch an Hand der Nutzungsbedingungen selbst sein Gewissen erforschen.
Ich denke, dass Nutzungsbedingungen hier nicht maßgeblich sein können, wenn sie nicht durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen gedeckt sind. Man sollte da imho nicht so anbieterhörig sein.
Im Zweifel sind die Nutzungsbedingungen immer noch überraschend, da sie einem erst nach dem Erstaufruf der Seite zur Kenntnis gebracht werden können. Anders ist das mit Seiten mit vorgeschalteter Authentifizierung. Da lässt sich die Reihenfolge der Aufrufe legal nachvollziehen und damit eventuell auch glaubhaft machen.
Und es sei hiermit als Analogon daran erinnert, dass man Zeitungsartikel auch ausschneiden und sammeln darf. Man darf sie nur nicht ohne Genehmigung wiederveröffentlichen. Ähnlich dürfte das also mit (privaten) Rufnummersammlungen auch zu werten sein.
LG + Gesundheit Localhorst