Hallo localhorst,
"dasoertliche" macht es sich da überraschend einfach:
Mit Verbindungsaufbau zum Internet-Server kommt ein Vertrag zustande, für den folgende Bedingungen gelten:
Möglicherweise hat das vor Gericht bei einem Gelegenheitsnutzer keinen Bestand, weil genau dieser Satz nicht oben auf der Haupt-Webseite steht. Keine Ahnung. Ich bin kein Anwalt und auch kein Fastix.
Aber wenn jemand eine Seite scriptet und scrapet, um Daten abzugreifen, ist das anders. Wer das tut, weiß, dass das über die Grenzen einer Normalnutzung hinausgeht und kann sich da nicht auf Unkenntnis der Nutzungsbedingungen berufen.
Das Abrufen hunderter Telefonnummern von "dasoertliche" habe ich nicht getestet. Möglicherweise bekomme ich dann sogar einen IP-Bann, wenn ich das versuche.
das massenhafte Abgreifen könnte der Anbieter verhindern. Das wäre technisch leicht möglich und zumutbar. Tut er dies nicht, trägt er eine Mitschuld
Wenn ich etwas verbiete, aber nicht aktiv verhindere, trage ich eine Mitschuld, wenn es jemand anderes tut? Diese Interpretation von "Richtig und Falsch" finde ich befremdlich.
Rolf
sumpsi - posui - obstruxi