TS: Telefonbuch Rückwärtssuche

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Hello Rolf,

bevor Du auch nur einen weiteren Schritt in diese Richtung tust, lies dir die Nutzungsbedingungen durch und prüfe, ob dein Tun davon abgedeckt ist.

Ich sehe da keine Möglichkeit, die Abfrage von Daten alleine durch Nutzungsbedingungen einzuschränken. Auch die Behauptung, durch Nutzung würde automatisch ein Vertrag entstehen, halte ich für nicht haltbar. Solange HTTP/s bestimmungsgemäß benutzt wird, wird mMn keine verbietbare Handlung vorgenommen.

Allderdings dürfte jede Form der öffentlichen (Wieder-)Verbreitung der gesamten Datensammlung (Datenbank) oder wesentlicher Teile davon zu erheblichen Schadenersatzansprüchen führen.

Siehe hierzu auch den Artikel der RAe Brennecke

Was nun "erheblich" und was "öffentlich" ist, vermag ich nicht zu beantworten.

Glück Auf
Tom vom Berg

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