Hallo Der,
hallo Alle,
Du bringst jetzt aber nicht Urheberrecht und Sachenrecht durcheinander?
nein, das denke ich nicht. Aber übersiehst du vielleicht die Abgrenzung zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht?
Das Urheberrechtsgestz regelt unter Anderem das Nutzungsrecht geistiger Schöpfungen.
Das Urheberrecht spielt hier nach meiner Auffassung überhaupt keine Geige. Die Informationen in der Datenbank sind vom Anbieter dazu bestimmt, von jedermann abgerufen zu werden (dass die Daten auf legalem Weg in die Datenbank gekommen sind, setzen wir mal voraus). Es geht also nur um eine anbieterseitige Einschränkung der theoretisch möglichen Nutzung.
Ja. Die ist z.B. durch technische Maßnahmen oder durch Vertrag möglich. Und ob der (http/s-)Client die Daten der Datenbank nur selber nutzen darf, oder ob er diese auch weiterverbreiten darf, regeln die §§87(b)ff des Urheberrechtsgesetzes und/oder ein Vertrag.
Die Rechtsansprüche bei geklauten Datenbanken gehen aus §87ff des Urheberrechts hervor. Das wurde hier von @TS und von mir verlinkt.
Aber zieht das Argument auch, wenn die Daten ohnehin (wenn auch mengenmäßig beschränkt) offen zugänglich sind?
Ja selbstverständlich. Hast Du schon einmal ein Telefonbuch in der Hand gehabt? Das wurde (früher) auch immer kostenlos verteilt und durfte trotzdem nicht vollumfänglich kopiert/weiterverbreitet werden.
Aber das könntest Du alles in den beiden verlinkten Artikeln nachlesen, nebst verständlicher Beispiele.
@Norbert:
Was für einen Telefonanschluss habt Ihr denn?
Für die Fritzbox gibt es einen Anrufmonitor, der Rückwärtssuche vornimmt. Der ist bereits fertig. Und über einen Kontakt zu Fritz!Labor bekommt man auch eine API für die Integration in eigene Software.
LG + Gesundheit Localhorst