Hallo
… wenn eine staatliche Seite (westlotto ist doch staatlich anzusehen oder?) das sogar auf die Spitze treibt.
Du hast selbst ermittelt, dass Westlotto ein privatwirtschaftlich organisiertes Tochterunternehmen einer Anstalt des öffentlichen Rechts ist. Damit ist die Website dieser Firma aber keine „staatliche Webseite“.
Ja, die Art, wie der Benutzer zum akzeptieren aller Cookies verleitet werden soll, ist hintervotzig. Genau so, wie auf vielen anderen Seiten auch. und wie auf vielen anderen Seiten auch werden eigene Cookies wie auch von Drittanbietern in einem unnötigen Maß als elementar und nicht abwählbar deklariert.
Das ist aber kein „Missbrauch“ der DSGVO, wie du es skandalisierend bezeichnest, sondern schlicht ein Verstoß gegen selbige. Datenerhebung (hier durch Cookies ermöglicht) darf nur im notwendigen Maß erfolgen, was mindestens bei den Zahlungsanbietern nur dann der Fall wäre, wenn es zu einer Zahlung käme, womit die Zwangscookies der Zahlungsanbieter nicht zwangsweise gesetzt werden dürften.
So was gehört an den Pranger!
Wann tut sich da endlich etwas?
Dann, wenn du oder jemand anderes (Verbraucherschutz?) Westlotto wegen dieses Verstoßes verklagt. Die DSGVO ist Gesetz und ein Verstoß gegen das Gesetz muss von jemandem vor Gericht gebracht werden, um ihn zu ahnden [1].
Das Werkzeug ist da – ohne dass sich da noch etwas tun müsste. Es will benutzt werden.
Tschö, Auge
Ein echtes Alchimistenlabor musste voll mit Glasgefäßen sein, die so aussahen, als wären sie beim öffentlichen Schluckaufwettbewerb der Glasbläsergilde entstanden.
Hohle Köpfe von Terry Pratchett
Das gilt natürlich auch für die oben angeführten „vielen anderen Seiten“. ↩︎