Hallo MudGuard,
sowas gehört an den Pranger!
Dann melde es doch einfach dem Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes, in dem die Firma sitzt.
Und das wäre dann vergleichbar mit einem öffentlichen Schandpfahl? Nein, vor solchen Sachen gehört öffentlich gewarnt und nicht irgendwo eine nicht beachtete Email.
Aber davon abgesehen, habe ich das natürlich längst dort gemeldet.
Gruss
Henry
--
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“