Hi,
Für die Frage, ob eine Handlungsweise gegen geltendes Recht verstößt, kann man den Landes-DSB fragen. Oder den Anwalt seines geringsten Misstrauens. Und letztlich gibt es eine zuständige Instanz für solche Fragen: Gerichte. Auch wenn deren Kompetenz gelegentlich von gewissen Metallfacharbeitern angezweifelt wird, sind sie dennoch zuständig. Ohne ein Urteil wird wohl nichts passieren.
GGf. reicht tatsächlich die Anfrage/Anweisung vom LDSB. Habe selbst schon Dinge ändern dürfen, weil der LDSB den Chefs was angeordnet hat. (Klar, wir hätten auch bis zum Urteil warten können, aber die Sachen waren sehr eindeutig ...)
Der Weg über den LDSB hat den Vorteil, daß für den Melder kein Kostenrisiko besteht - bei einer Klage trägt man ggf. die Kosten des Verfahrens.
cu,
Andreas a/k/a MudGuard