Der Martin: Zur Info, wie selbst staatliche Webseiten DSGVO missbrauchen

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Hallo Rolf,

wenn man sich seiner Sache sehr sicher ist,

Ja. Natürlich. Aber wir reden hier doch von den allseits üblichen Dark Patterns der Kekshausierer.

am Anfang des Threads vielleicht schon. Aber dort, wo ich heute eingestiegen bin, ging es um die Meldung von Verstößen beim Datenschutzbeauftragten. Das umfasst weit mehr als nur ein regelwidriges Keksmanagement.

Wenn die Sache völlig eindeutig rechtswidrig wäre, dann würde ich mal annehmen, dass das nur vereinzelt passierte.

Auch Sachen, die eindeutig rechtswidrig sind, passieren massenhaft. Zum Beispiel die unerwünschte Zusendung von persönlich adressierter Werbung (Kaltacquise). Das ist für sich genommen ein Verstoß gegen UWG §7; dem geht aber in der Regel auch ein Verstoß gegen den Datenschutz voraus, denn sonst hätte das werbende Unternehmen ja gar nicht meine Anschrift.

Es passiert aber fast überall.

Eben.

Deswegen ist meine Arbeitshypothese, dass man da eher eine Regelungslücke ausnutzt als klar gegen Recht zu verstoßen.

Ich glaube eher, wir haben hier das Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter". Weil niemand den Aufwand und die Kosten riskieren will, endlich mal gegen solche Praktiken zu klagen.

Es sollte im Sinne von Verbraucherschutzverbänden sein, eine solche Klärung herbeizuführen. Aber das ist schon im Gange, und es ist träge. Gerade gelesen.

Aber wenigstens lässt das hoffen.

Live long and pros healthy,
 Martin

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Für welches Tier mühen wir uns am meisten ab? - Für die Katz'.