Hallo Hans,
Seit Neustem blockiert mein Arbeitgeber Youtube, Proxies und Ähnliches, was mir in den Nachtdiensten immer gute Musik geliefert hat.
Er wird schon seinen Grund haben, könnte die Sperren auch weglassen und es einfach verbieten privat das Internet zu nutzen, dann wäre ein Zuwiderhandlung eine Pflichverletzung somit auch Kündigungsgrund.
Aber vorhandene Sperren zu umgehen, könnte strafrechtlich weit gefährlicher werden als eine Kündigung.
Gruss
Henry
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Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
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