Am besten jeden verhaften, der einen Windows 7-Rechner einsetzt.
Vielleicht willst Du den Begriff „widerrechtlich“ nachschlagen. Und dann noch mal überlegen, ob eine „ordnungswidrige“ Handlung vorliegt wenn die Daten laut einer geltenden Ordnung in einer Weise verarbeitet werden müssen, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet - aber ein veraltetes und vom Hersteller nicht mehr unterstütztes Windows 7 in der Organisation verwendet wird.
Weil ich ja eh die DSGVO oder meinen Rechtsanwalt befrage, welches Betriebssystem ich einsetzen darf.
In der DSGVO stehen sogar Vorschriften, die so mancher Firma sogar vorschreiben, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Und richtig: Nicht selten machen das Rechtsanwälte.
Gehst Du mit der Straßenverkehrsordnung und der ebenso ignorant um („Weil ich ja eh die StVO oder meinen Rechtsanwalt befrage, ob ich hier parken darf…“)? Dann hast Du bestimmt schon erfahren, dass man dafür hin und wieder eine Ordnungsstrafe zahlt. So ähnlich ist das mit der DSGVO: Die verhängt dann der Landesdatenschutzbeauftragte als „unabhängige Aufsichtsbehörde“.