Virtuelle Mitgliederversammlung (abgetrennt)
TS
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- selftreffen
- verein
Hello,
wo seid Ihr denn?
Glück Auf
Tom vom Berg
Tach!
wo seid Ihr denn?
Falsche Frage. "Wann seid ihr denn?" → am 30.10.
dedlfix.
Hello,
wo seid Ihr denn?
Falsche Frage. "Wann seid ihr denn?" → am 30.10.
Ja, wurde mir leider auch eben erst bewusst ;-)
Dumm gelaufen.
Jetzt habe ich kein frisches Gemüse und die Sitzung hat noch nicht stattgefunden.
Aber vielleicht könnte man die juristisch/mathematische Unschärfe in dem ersten Satz für die Abstimmungen im gleichen Atemzuge auch noch bereinigen. Statt "ein Mitglied" sollte da mMn "mindestens ein Mitglied" stehen.
Glück Auf
Tom vom Berg
Aloha ;)
Jetzt habe ich kein frisches Gemüse und die Sitzung hat noch nicht stattgefunden.
Das ist blöd gelaufen.
Aber vielleicht könnte man die juristisch/mathematische Unschärfe in dem ersten Satz für die Abstimmungen im gleichen Atemzuge auch noch bereinigen. Statt "ein Mitglied" sollte da mMn "mindestens ein Mitglied" stehen.
Da ist keine juristisch-mathematische Unschärfe. Die Bedingung ist, dass es ein Mitglied fordert. Wenn es mehr als ein Mitglied fordert, ist die Bedingung nach wie vor erfüllt.
Es gibt einen mathematischen Unterschied zwischen "ein" und "genau ein".
Grüße,
RIDER
Hello,
Aber vielleicht könnte man die juristisch/mathematische Unschärfe in dem ersten Satz für die Abstimmungen im gleichen Atemzuge auch noch bereinigen. Statt "ein Mitglied" sollte da mMn "mindestens ein Mitglied" stehen.
Da ist keine juristisch-mathematische Unschärfe. Die Bedingung ist, dass es ein Mitglied fordert. Wenn es mehr als ein Mitglied fordert, ist die Bedingung nach wie vor erfüllt.
Es gibt einen mathematischen Unterschied zwischen "ein" und "genau ein".
Und es beschäftigt im Streitfall immer wieder Gerichte.
Was hindert uns daran, das in "mindestens ein Mitglied" [oder "eine Ohnegliederin"] *tröööt* zu korrigieren. Damit wäre eindeutig geschrieben, was gemeint ist.
Glück Auf
Tom vom Berg
Aloha ;)
Es gibt einen mathematischen Unterschied zwischen "ein" und "genau ein".
Und es beschäftigt im Streitfall immer wieder Gerichte.
Das ist eine leere Phrase, und noch dazu mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal wahr. Nenn mir nur einen Fall, in dem ein "ein" gerichtsfest als "genau ein" zu werten war. Oder in dem überhaupt über sowas gestritten wurde.
Was hindert uns daran, das in "mindestens ein Mitglied" [...] zu korrigieren.
Man kann nur korrigieren, was falsch ist. Es ist aber nicht falsch. Es ist auch nicht uneindeutig.
Wenn du gefragt hättest, was uns daran hindert, das zu ändern, hätte ich geantwortet: nichts, außer, dass es die Fomulierung unnötig verkompliziert und verlängert.
Damit wäre eindeutig geschrieben, was gemeint ist.
Das ist es bereits jetzt.
Aber wenn du meinst: du kannst den Antrag kommenden Samstag gerne stellen. Wenn der mehrheitsfähig ist, kann man das ja reinschreiben. Es ändert ja eh nichts (außer, dass der Satz länger und komplizierter wird).
Grüße,
RIDER
Hello,
Es gibt einen mathematischen Unterschied zwischen "ein" und "genau ein".
Und es beschäftigt im Streitfall immer wieder Gerichte.
Das ist eine leere Phrase, und noch dazu mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal wahr. Nenn mir nur einen Fall, in dem ein "ein" gerichtsfest als "genau ein" zu werten war. Oder in dem überhaupt über sowas gestritten wurde.
Was zahlt Du mir denn pro Fall, den ich für dich finde? ;-p
Glück Auf
Tom vom Berg
Aloha ;)
Das ist eine leere Phrase, und noch dazu mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal wahr. Nenn mir nur einen Fall, in dem ein "ein" gerichtsfest als "genau ein" zu werten war. Oder in dem überhaupt über sowas gestritten wurde.
Was zahlt Du mir denn pro Fall, den ich für dich finde? ;-p
Find erst mal einen, davor ist das bloß Geblubber.
Du musst mir ja auch keinen finden, wenn du nicht willst. Dann musst du aber halt auch damit leben, dass ich das Argument mit gutem Recht als völlig abwegig bezeichne 😉 Es hat dich ja auch keiner dazu gezwungen, ein Argument zu bringen, das du nicht belegen kannst…
Grüße,
RIDER
Hello,
Das ist eine leere Phrase, und noch dazu mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal wahr. Nenn mir nur einen Fall, in dem ein "ein" gerichtsfest als "genau ein" zu werten war. Oder in dem überhaupt über sowas gestritten wurde.
Was zahlt Du mir denn pro Fall, den ich für dich finde? ;-p
Find erst mal einen, davor ist das bloß Geblubber.
Du wirst respektlos!
Du musst mir ja auch keinen finden, wenn du nicht willst. Dann musst du aber halt auch damit leben, dass ich das Argument mit gutem Recht als völlig abwegig bezeichne 😉 Es hat dich ja auch keiner dazu gezwungen, ein Argument zu bringen, das du nicht belegen kannst…
Für mich gilt hier nur die Abwägung zwischen Logik und Starrsinn. Was könnte ein Streitfall kosten, und was würde die Änderung in der Satzung kosten?
Glück Auf
Tom vom Berg
Lieber TS,
Find erst mal einen, davor ist das bloß Geblubber.
Du wirst respektlos!
ich lese darin vor allem eine aufkeimende Verärgerung darüber, dass auf einer Sache herumgeritten wird, die im Wesentlichen nur Zeit und mentale Energie verbraucht, ohne dafür einen nennenswerten Mehrwert zu bieten.
Für mich gilt hier nur die Abwägung zwischen Logik und Starrsinn. Was könnte ein Streitfall kosten, und was würde die Änderung in der Satzung kosten?
Man könnte auch der Meinung sein, dass diese Abwägung aktuell keinen Sinn hat, weil Argumente dagegen ohne Belege verworfen werden und die Grundlage für diese Abwägung vielleicht genau das ist: Starrsinn.
Aber für mich noch viel schlimmer: Diese Abwägung spiegelt leider den unrühmlichen Zeitgeist, dass man erst seinen Arsch retten muss, bevor man kreativ werden darf. Warum hier nicht Gelassenheit üben und abwarten, bis sich jemand tatsächlich an der Sache rüffelt? Es darf ja nur ein Betroffener klagen, was voraussetzt, dass wir einen Vorfall benötigen, bei dem jemand aufgrund der Formulierung in ein Problem rennt, das letztlich zu einem Streit führt, der dazu geeignet ist, vor Gericht zu landen. Denn das muss er dann ja noch nicht zwingend, wenn man sich auf andere Weise einigen kann. Und dann ist immer noch Gelegenheit über eine Änderung nachzudenken.
Liebe Grüße
Felix Riesterer
Aloha ;)
Find erst mal einen, davor ist das bloß Geblubber.
Du wirst respektlos!
ich lese darin vor allem eine aufkeimende Verärgerung darüber, dass auf einer Sache herumgeritten wird, die im Wesentlichen nur Zeit und mentale Energie verbraucht, ohne dafür einen nennenswerten Mehrwert zu bieten.
Ja, die einerseits.
Andererseits kann man das durchaus mit Fug und Recht so sehen, dass ich nicht derjenige bin, der respektlos wird.
Allenfalls werde ich auch respektlos.
Es zeugt nämlich auch nicht von unglaublich viel Respekt, die eigene Position auf Teufel komm raus mit offensichtlich haltlosen Argumenten stützen zu wollen.
Im Kern der Sache ist das unehrlich: Man tut damit nämlich so als würde das eigene Handeln einem äußeren Zwang folgen, dem sich auch andere unterwerfen müssten, statt einfach zu sagen wie es ist, nämlich, dass man das halt persönlich so besser fände, dass es aber nicht zwingend ist.
Schlimm, dass das Argument dann nichtmal dann fallengelassen wird, wenn man drauf angesprochen wird - sondern dann tut man mit einem "was zahlst du mir…" so, als habe man eigentlich schon Recht in der Sache, nur eben jetzt grad nicht genug Motivation sich dazu herabzulassen, das eigene Argument zu belegen.
Nach so einer Eskapade dann anderen Respektlosigkeit vorzuwerfen (noch dazu für die de fakto sachlich ziemlich zutreffende Bezeichnung "Geblubber") - das lässt mich dann schon staunend zurück.
Für mich gilt hier nur die Abwägung zwischen Logik und Starrsinn. Was könnte ein Streitfall kosten, und was würde die Änderung in der Satzung kosten?
Man könnte auch der Meinung sein, dass diese Abwägung aktuell keinen Sinn hat, weil Argumente dagegen ohne Belege verworfen werden und die Grundlage für diese Abwägung vielleicht genau das ist: Starrsinn.
Sehr richtig.
Aber für mich noch viel schlimmer: Diese Abwägung spiegelt leider den unrühmlichen Zeitgeist, dass man erst seinen Arsch retten muss, bevor man kreativ werden darf.
Wenns nur das wäre. Es reicht ja offenbar heute nichtmal mehr, dass man Maßnahmen ergreift, um seinen völlig unangegriffenen Arsch zu retten - offenbar muss man dem Zeitgeist folgend sogar völlig ungeeignete Maßnahmen ergreifen um das Gefühl zu bekommen, man habe gerade seinen völlig unangegriffenen Arsch sogar noch mehr gerettet, obwohl man das gar nicht hat und nur symbolhaft tätig geworden ist, an jeder juristischen Relevanz vorbei…
Warum hier nicht Gelassenheit üben und abwarten, bis sich jemand tatsächlich an der Sache rüffelt? Es darf ja nur ein Betroffener klagen, was voraussetzt, dass wir einen Vorfall benötigen, bei dem jemand aufgrund der Formulierung in ein Problem rennt, das letztlich zu einem Streit führt, der dazu geeignet ist, vor Gericht zu landen. Denn das muss er dann ja noch nicht zwingend, wenn man sich auf andere Weise einigen kann. Und dann ist immer noch Gelegenheit über eine Änderung nachzudenken.
Sehr richtig. Und was wäre wohl das Risiko bei einer solchen Klage? Allerhöchstens wäre ein getroffener Einzelbeschluss, bei dem zufällig zwei Mitglieder geheime Abstimmung beantragt haben, damit ungültig. Gemessen daran, dass in unserer Vereinsgeschichte vermutlich noch nie überhaupt irgendjemand geheime Abstimmung beantragt hat, gibt es ja nicht mal den äußerst fiktiven Fall zum fiktiven Problem…
Grüße,
RIDER
Hallo,
Gemessen daran, dass in unserer Vereinsgeschichte vermutlich noch nie überhaupt irgendjemand geheime Abstimmung beantragt hat,
Waaas? Und der Datenschutz?
Hiermit beantrage ich genau eine geheime Abstimmung!
Gruß
Kalk
Servus!
Hallo,
Gemessen daran, dass in unserer Vereinsgeschichte vermutlich noch nie überhaupt irgendjemand geheime Abstimmung beantragt hat,
Waaas? Und der Datenschutz?
Hiermit beantrage ich genau eine geheime Abstimmung!
Hallo Kalk,
War das ein Antrag auf Vereinsmitgliedschaft?
Wir würden uns freuen! (und beim nächsten Mal Wahlzettel drucken lassen)
Herzliche Grüße
Matthias Scharwies
Lieber Camping_RIDER,
Find erst mal einen, davor ist das bloß Geblubber.
ja wie jetzt? "Einen", "mindestens einen" oder "genau einen"?
SCNR
Liebe Grüße
Felix Riesterer
Hallo Felix,
Find erst mal einen, davor ist das bloß Geblubber.
ja wie jetzt? "Einen", "mindestens einen" oder "genau einen"?
ich schmeiß mich weg! 🤣
Live long and pros healthy,
Martin
Aloha ;)
Find erst mal einen, davor ist das bloß Geblubber.
ja wie jetzt? "Einen", "mindestens einen" oder "genau einen"?
SCNR
YMMD!
Grüße,
RIDER
Wenn es mehr als ein Mitglied fordert, ist die Bedingung nach wie vor erfüllt.
Genau. Dann fordert nämlich in zwei oder mehr Fällen je ein Mitglied…
Außerdem ist aus dem Sinnzusammenhang heraus auch klar, dass der Forderung bereits eines Mitglieds zu folgen ist.
Zu dem Streit weiter unten:
In Frankreich würde man eine fette Missbrauchsgebühr zahlen, wenn man mit der Spitzfindigkeit „da steht "einer" muss fordern, es waren aber zwei“ vor Gericht zieht.