Hello,
Nein, beim Monopolisten mit prime-Möglichkeit sind das 600.- bis 1800.- - da wäre dann schon ein Akku enthalten.
Wir haben die Klein-Photovolataikanlagen (820Wp) schon für ca. 650€ im Programm. Da kommen dann noch die individuell zu fertigende Befestigung und eine Sicherungsbox (mit FI/LS) für die Einspeiseseite hinzu. Direrektanschluss mit Schukostecker an eine vorhandene Leitung Steckdose) ist i-bäh!. Man sollte immer eine eigene Leitung bis zu seinem Sternpunkt (Sicherungskasten) legen und auch dort selbstverständlich einen FI/LS setzen. Also auf beiden Seiten. Die Leitung wird schließlich von beiden Seiten eingespeist.
Ich teste auf meiner Veranda unterschiedliche Anlagenkonstallationen. Im Moment habe ich eine, die mir den gesamten Tagesbedarf (Strom) deckt und mit einem anderen Anhebewandler ("Nulleinspeisung") vermutlich noch Überschuss für einen neuen Wasser-Druckboiler mit 120 Liter liefert. Mit einer kWh Strom kann man in der Praxis schließlich ca. 10 Liter Wasser um 85K erwärmen.
Der ungewöhnlich steile Aufbau benötigt zwar mehr Modulfläche für denselben Ertrag, nimmt aber bereits jetzt Rücksicht auf eventuellen Schneefall im Winter. Diese Anlage soll erstmal über den Winter stehen bleiben. Sie liefert vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang ca. 750W im Mittel.
Da ich in einer Wohnanlage mit mehreren Miteigentümern wohne, wäre eine Dachanlage mit ca. 100-120m² optimal, aber eben auch mit Diskussionen, Beschlüssen und Handwerkeraufträgen verbunden, also eher etwas für die Zeit nach der Krise.
@TS Was hältst Du davon?
Da gibt es das Mieterstromgesetz, dass die wirtschaftliche Seite der Angelegenheit regelt. Der Hauseigentümer (oder der Betreiber der Anlage) bekommt dafür sogar eine Förderung für jede bereitgestellte Kilowattstunde (nicht "erzeugte", denn die Energie wird nicht erzeugt, sondern nur aus einer anderen Form bereitgestellt!).
Das ist also in Hauseigentümergemeinschaften immer der Hebel. Die Gemeinschaft beauftragt einen Betreiber (z. B. eine eigene Genossenschaft) mit der Errichtung un dem Betrieb der Anlage. Die Genossenschaft zahlt dafür an die Haueigentümergemeinschaft eine Gebühr, die z. B. vom Ertrag der Anlage abhängig ist und verkauft den Strom nach den gesetzlichen Vorgaben an die Bewohner. Dafür bekommt sie dann sogar noch Fördermittel vom Staat.
Die Bewohner haben also doppelt etwas davon. Sie verringern ihre Stromkosten (teilweise erheblich) und verringern ihre Umlagekosten durch die Gebühr, die sie von der Genossenschaft beziehen.
Glück Auf
Tom vom Berg