Hi,
Aber vielleicht wäre das sinnvoll. Oder auch nicht, Apple würde wegen des i-Präfixes eine Markenrechtsverletzung einklagen…
Vielleicht hilft es ja, das i magenta-farbig zu machen 😉
Das ist weniger witzig als mancher denkt. Man könnte als Verklagter nämlich sodann die „Aktivlegitimation“ bestreiten, weil ja die Rechte eines anderen als der Klägerin verletzt sind - und ich halte es erfahrungsgemäß für möglich und wahrscheinlich, dass (teutogermanische) Richter auf solchen Unfug hineinfallen. Immerhin haben die dann den Prozess vom Tisch und wegen der kurzen Begründung (Unzulässigkeit der Klage) viel Arbeit gespart.