Hallo,
ah, ein Wohnmobil.
Von außen angenehmerweise ein LKW ;-)
hmmm ... auch laut Fahzeugschein als LKW zugelassen? Das kann vorteilhaft sein, weil dann die KFZ-Steuer anhand der Nutzlast berechnet wird. AFAIR verliert man dann aber auch das eine oder andere Privileg, das die StVO einem PKW gewähren würde.
(Wohnmobilisten werden an vielen Orten weggeschickt, LKWs nicht.)
Hätte ich genau umgekehrt erwartet. Zum Beispiel weil die Benutzung vieler Parkplätze für LKW generell nicht gestattet ist, oder weil das regelmäßige Parken von LKW in Wohngebieten nicht zulässig ist, für PKW dagegen schon. Wobei sich die StVO hier nicht darüber auslässt, was regelmäßig ist. Täglich? Einmal wöchentlich in der Nacht von Freitag auf Samstag? Drei Tage an jedem Monatsanfang?
Wohnmobile dürfen dagegen prinzipiell überall parken, wo auch PKW parken dürfen. Auch über Nacht, und auch, wenn man dann im Fahrzeug übernachtet. Nur das von außen erkennbare Campieren ist auf öffentlichen Parkplätzen nicht gestattet - also dass man beispielsweise einen Klapptisch und -stuhl rausstellt und auf dem Campingkocher sein Abendessen brutzelt. Das ist sinngemäß die gleiche Unterscheidung wie in den USA zwischen overnight parking und camping.
Einen schönen Tag noch
Martin
Wie man sich bettet, so schallt es heraus.