Moin Matthias,
Google-Fonts einzubinden war nie verboten – das inkorrekte Nutzen von Google als CDN verstößt nur unter Umständen gegen die DSGVO.
LeseTipp: Betrugsmasche „Google-Fonts“: Razzia bei Berliner Abmahnanwalt Kilian Lenard (tagesspiegel.de)
In diesem Fall lag laut Gericht kein DSGVO-Verstoß vor, weil die Angeklagten gezielt Webseiten und Fonts abgerufen haben.
Trotzdem zeigen wir, wie man Fonts selbst hostet:
Das ist grundsätzlich zu begrüßen – auch für andere externe Inhalte 👍
Viele Grüße
Robert