Hallo,
In diesem Fall lag laut Gericht kein DSGVO-Verstoß vor, weil die Angeklagten gezielt Webseiten und Fonts abgerufen haben.
war es nicht vorallem der Umstand, dass die Webseiten automatisiert abgerufen wurden?
Gruß
Kalk
Hallo,
In diesem Fall lag laut Gericht kein DSGVO-Verstoß vor, weil die Angeklagten gezielt Webseiten und Fonts abgerufen haben.
war es nicht vorallem der Umstand, dass die Webseiten automatisiert abgerufen wurden?
Gruß
Kalk