Hello J.,
Das die Abmahnungen wegen der Schadenseratzforderung - ohne das tatsächlich ein Schaden entstand - Betrug sind, heißt gerade nicht, dass das Einbinden der Fonts von den Google-Servern rechtmäßig sei.
Hier bleibt es dabei, dass vor der Einbindung der Google-Fonts (betrifft übrigens auch anderes Zeug (Javascript, Pics, Multimedia) von solchen Drittservern eine Zustimmung der Besucher geholt werden muss.
Hier scheint die Browsertechnik einfach dem vorauseilenden Rechtsverhalten nachzuhinken.
Wenn Browser automatisch das Nachladen von Fremdinhalen vorher durch Sicherheritsabfrage verbieten/erlauben würden, dann wäre doch das Problem vom Tisch, oder?
Und was ist, wenn man sowieso alle Dokumente über einen Gateway, so z. B. Freifunk, abruft? Kann man dann auch noch von Zuordungsfähigkeit von IP zu personalisierbaren Nutzerdaten sprechen? Tut man das nicht, sollte doch zumindest ein Mitverschulden vorliegen!
Die IP alleine stellt doch noch keine Zuordungsfähigkeit zu persönlichen Nutzerdaten dar. Sie wird das erst (stochastisch), wenn die Benutzer:innen sich über die IP bei irgendwelchen Diensten auch mit Accounting oder Fingerprint anmelden. Erst durch die Zusammenführung der Daten entstehen die Trackingmöglichkeiten. Ich bezweifle aber, dass diese im Verantwortungsbereich der Webseitenanbieter:innen liegen.
Bleibt also die ketzerische Frage, ob nicht eigentlich die Browseranbieter:innen die Verantwortung tragen?
Und wer steckt wirklich hinter diesen Anbieter:innen?
Glück Auf
Tom vom Berg