Hi there,
Du willst als Staatsanwalt nicht da stehen und vom Angeklagten hören, dass er mit den Abmahnungen nichts zu tun gehabt habe und sich nur über das viele schöne Geld auf dem Konto gewundert habe, welches er - bitteschön - vorhatte, ordnungsgemäß als eingegangene Spenden zu ersteuern. Und vom Richter hören, dass das diese Äußerung des „lieben Kollegen“ doch gar „glaubhaft“ sei...
Ja, aber genau darum geht es ja gar nicht. Die Abmahnungen werden ja nicht bestritten, in dem Heise-Artikel kann man lesen:
Die Beschuldigten hatten in einigen Fällen vorgegeben, dass eine Person auf der Website war, obwohl tatsächlich nur ein automatisierter Zugriff erfolgte.
Dem entnehme ich, nachdem Abmahnungen ja (leider) an sich nicht strafrechtlich relevant sind, daß das das kriminelle Verhalten war. Darüber wird man aber schwerlich Unterlagen finden, ausser vielleicht ein PHP-Handbuch oder einen vollen Aschenbecher an einem Bildschirmarbeitsplatz...😉