Die Abmahnungen werden ja nicht bestritten,
Die Beschuldigten hatten in einigen Fällen vorgegeben, dass eine Person auf der Website war, obwohl tatsächlich nur ein automatisierter Zugriff erfolgte.
„vorgegeben“ != „zugegeben“
Der Satz beschreibt einen Vorwurf. Nicht, was zugegeben wurde.
So war mein Posting nicht gemeint und so ist das ja auch nicht zu verstehen gewesen. Es geht darum, daß eine Datschutzverletzung behauptet wurde, wo wegen eines automatisierten Zugriffs keine passiert sein kann.
IANAL aber etwas anderes als diesen Umstand und den daraus resultierenden Betrug wird man diesen Abmahnfuzzies strafrechtlich nicht zum Vorwurf machen können. Ich denke, wenn die abgemahnten Seiten tatsächlich von Personen besucht worden wären, dann stellt sich zwar immer noch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Abmahnung aber nicht mehr jene eines strafrechtlich relevanten Betruges...