Hallo,
Das macht natürlich Sinn, allerdings kann ich an dieser Stelle mal mit Kompetenz punkten. TMG §5 spricht hier von "geschäftsmäßigen" Onlineauftritten, was man bei meiner bedauernswerter Webpräsenz selbst mit größtem Interpretationswillen nicht feststellen kann :) Privatauftritte dürfen das halten wie der sprichwörtliche Dachdecker…
Es gibt Landgerichte (z.B. in Hamburg), die da eventuell anderer Meinung sind.
ja, ich war auch mal der Meinung, geschäftsmäßig sei näherungsweise ein Synonym zu gewerblich. Der Meinung bin ich auch immer noch, aber die Juristen scheinen das anders zu meinen. Im Sinne des oben zitierten Paragraphen aus dem TMG wird geschäftsmäßig eher als "dauerhaft" verstanden.
Und wenn du fremde Inhalte auf deiner Seite einbindest (Font Awesome), benötigst du eine entsprechenden Hinweis in der Datenschutzerklärung.
Und ggf. einen Verweis auf die Lizenz, die das gestattet.
Immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel
Martin
The taste of love: The more you get, the more you want
(aus The Lightning Seeds: Sense)