Moin Martin,
Das macht natürlich Sinn, allerdings kann ich an dieser Stelle mal mit Kompetenz punkten. TMG §5 spricht hier von "geschäftsmäßigen" Onlineauftritten, was man bei meiner bedauernswerter Webpräsenz selbst mit größtem Interpretationswillen nicht feststellen kann :) Privatauftritte dürfen das halten wie der sprichwörtliche Dachdecker…
Es gibt Landgerichte (z.B. in Hamburg), die da eventuell anderer Meinung sind.
ja, ich war auch mal der Meinung, geschäftsmäßig sei näherungsweise ein Synonym zu gewerblich. Der Meinung bin ich auch immer noch, aber die Juristen scheinen das anders zu meinen. Im Sinne des oben zitierten Paragraphen aus dem TMG wird geschäftsmäßig eher als "dauerhaft" verstanden.
Man muss in der Auswertung von Gerichtsurteilen immer den Kontext der Begründung sehen. Im allgemeinen ist das umfangreicher als die im Internet oft verschlagworteten Headline. Gemeint ist damit eine Gewinnerzielungsabsicht, -beteiligung oder auch Werbung mit dieser Absicht. Das hat mit gewerblich nichts zu tun und muss es demzufolge nicht sein.
Und wenn du fremde Inhalte auf deiner Seite einbindest (Font Awesome), benötigst du eine entsprechenden Hinweis in der Datenschutzerklärung.
Und ggf. einen Verweis auf die Lizenz, die das gestattet.
Auch das ist ein Trugschluss. Ich benötige nicht mal eine Datenschutzerklärung, hier könnte auch wieder der private Charakter eine Rolle spielen, tut es aber nicht. Es geht Immer um das Sammeln personenbezogener Daten, was nicht statt findet. Weder durch mich, noch durch von mir eingebundene Inhalte Dritter (aber selbst wenn wär ich für Dritte nicht automatisch verantwortlich). Das erstellen von Web-Stats ist z.B. nicht nennungspflichtig. Auch hier gibt es massenhaft Fallstricke, die aber in meinem Fall nicht zutreffen. FontAwesome und seine Quellen ist in einer der *.js Dateien enthalten...
…es geht immer um Kontext!
Danke schon mal im Voraus & auf Wiederlesen!
der torsten
Shakespeare: To be or not to be / Sartre: To be is to do / Camus: To do is to be / Sinatra: Do be do be do