Raketenwilli: Grundgesetz ./. Erwerbsregeln

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Hi,

https://gp1.wpc.edgecastcdn.net/802892 …

Allerdings vermute ich, dass die große hexadezimale Notierung etwas beinhaltet, was dazu führt, dass Du jedes Mal einen frischen Link generieren musst.

Also ich bekomm für die URL 403 Forbidden.

Genau das hatte ich erwartet.

Keine Links zu setzen, sondern die URL nur zu nennen, ist vorliegend Absicht.

Dafür hab ich das Linkification-Addon …

Auch wenn es für Dich auf Grund eines von Dir verwendeten Programms womöglich keinen praktischen Unterschied gibt, so gibt es doch einen juristischen:

  • Eine URL zu nennen ist „Bericht“ und genießt in Deutschland einen gewissen Schutz durch Art. 5 GG.
  • Einen Link zu setzen ist nach Einzelmeinung vieler Richter und ganzer Richterkollektive ein „Hinleiten“ oder „Veranlassen“ und damit eine derart essenzielle Schädigung des armen Anbieters der Ressource, dass andere Verfassungsrechte hinter die aus einer Fernsehserie bekannten „Erwerbsregeln“ gestellt werden müssen.