Raketenwilli: Grundgesetz ./. Erwerbsregeln

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Hallo,

  • Einen Link zu setzen ist nach Einzelmeinung vieler Richter und ganzer Richterkollektive ein „Hinleiten“ oder „Veranlassen“ und damit eine derart essenzielle Schädigung des armen Anbieters der Ressource, dass andere Verfassungsrechte hinter die aus einer Fernsehserie bekannten „Erwerbsregeln“ gestellt werden müssen.

ich kenne derartige Darstellungen und Ansichten - und dennoch:
Wer Inhalte frei zugänglich im Internet bereitstellt, hat doch ein Interesse daran, dass diese Inhalte auch gesehen, gelesen, wahrgenommen, konsumiert werden.

Nicht immer und nicht überall. Wenn man das tut, um für sich selbst zu werben, ist dem gerade nicht immer so…

Ein Spielwarenladen, der im Schaufenster ein Kasperltheater zeigt, darf sich nicht wundern, wenn massenweise Leute (vor allem Kinder) vor dem Schaufenster stehenbleiben und sich amüsieren.

Aber was denkt die Geschäftsleitung, wenn gegenüber jemand einen Spielwarenladen eröffnet und ein Foto der Dekoration (oder eine 1:1 Nachstellung) für das Schaufenster des Mitbewerbers benutzt?

Also ich wäre auch sauer, wenn jemand meine Skripte als seine Skripte anbietet. Die habe ich frei zugänglich gestellt, habe „ein Interesse daran, dass diese Inhalte auch gesehen, gelesen, wahrgenommen“ und benutzt werden. Aber es ist meine Werbung. Das gilt auch dann, wenn ich es eher belustigend fände, wenn die jemand „klaut“.

Gegenbeispiel: Man findet ja z.B. auch PDFs von mir bei diversen „Content-Nachnutzern“. Immerhin machen die nicht vor, die Autoren zu sein. Da bin ich sogar ein wenig froh, dass die meine „Rants“ über bestimmte Juristen (kriminelle Anwälte; so voreingenommene wie parteiliche und für den Beruf bei weitem zu dämliche StaatsanwältInnen und RichterInnen) weiter verbreiten, sogar „SEO-Bemühungen“ erkennen lassen - und das alles ohne dass ich dafür verantwortlich bin.