Der Martin: Grundgesetz ./. Erwerbsregeln

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Hi,

ich kenne derartige Darstellungen und Ansichten - und dennoch:
Wer Inhalte frei zugänglich im Internet bereitstellt, hat doch ein Interesse daran, dass diese Inhalte auch gesehen, gelesen, wahrgenommen, konsumiert werden.

Nicht immer und nicht überall. Wenn man das tut, um für sich selbst zu werben, ist dem gerade nicht immer so…

doch, gerade dann. Was nützt Werbung, wenn keiner sie zur Kenntnis nimmt?

Ein Spielwarenladen, der im Schaufenster ein Kasperltheater zeigt, darf sich nicht wundern, wenn massenweise Leute (vor allem Kinder) vor dem Schaufenster stehenbleiben und sich amüsieren.

Aber was denkt die Geschäftsleitung, wenn gegenüber jemand einen Spielwarenladen eröffnet und ein Foto der Dekoration (oder eine 1:1 Nachstellung) für das Schaufenster des Mitbewerbers benutzt?

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Hier wäre der Vergleich doch eher: Was ist, wenn der Inhaber des Ladens gegenüber sein Fenster verspiegelt, so dass man da auch nur das Kasperltheater sieht?

Also ich wäre auch sauer, wenn jemand meine Skripte als seine Skripte anbietet.

Natürlich. Davon war ja auch keine Rede. Fremdinhalte müssen immer als solche kenntlich gemacht werden, mit Quellenangabe. Keinesfalls soll der Eindruck entstehen, ich hätte Inhalte geklaut und würde sie nun als meine anbieten.
Und die Tatsache, dass ich sie nur von der Originalquelle verlinke und nicht kopiere, ist doch ein deutliches Zeichen.

Die habe ich frei zugänglich gestellt, habe „ein Interesse daran, dass diese Inhalte auch gesehen, gelesen, wahrgenommen“ und benutzt werden. Aber es ist meine Werbung.

Das habe ich ja im ersten Satz schon klargestellt.

Einen schönen Tag noch
 Martin

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Windows ist manchmal echt witzig. Vor einiger Zeit erlebt:
"Die Problembehandlung kann aufgrund eines Problems nicht gestartet werden."