MudGuard: DSGVO?

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Hi,

Manchmal noch mit dem Hinweis, dass wegen noch nicht eingegangener Zahlung bis dahin noch kein Kaufvertrag zustandegekommen ist.

Du sollst also zahlen, obwohl sich die Pflicht zu zahlen erst aus dem zustandegekommenen Kaufvertrag ergibt.

Wenn sie die Lieferung so lange zurückhalten, bis - nach Abschluß des Kaufvertrags - die Zahlung eingegangen ist, wäre ja noch verständlich. Aber die Zahlung zu verlangen, ohne daß es einen Vertrag gibt?

Seltsames Geschäfts-Verhalten.

cu,
Andreas a/k/a MudGuard