Moin,
- auf Anfrage Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten erteilt wird
Deshalb sollte es auch darum gehen, was gerade eben über mich gespeichert worden ist. Es sollte hier die Pflicht zur Sofortauskunft geben.
im Prinzip gibt es die auch.
Leider ist unser deutsches BDSG, das ja die europäische DSGVO in nationales Recht abbildet, mit dem Inkrafttreten derselben zu einem zahnlosen Tiger geworden. Die Datenschutz-Vorschriften in Deutschland gingen früher deutlich über die Forderungen der DSGVO hinaus.
Zum Thema Auskunftspflicht war früher klipp und klar formuliert, dass die betroffene Person darüber informiert werden muss, wenn erstmalig personenbezogene Daten erhoben werden, und dass diese Information den Umfang und den Zweck der Datenerhebung nennen muss.
Jetzt ist es anscheinend so, dass die DSGVO eine Auskunftspflicht definiert (wie weit die geht, habe ich jetzt aber nicht nachgelesen), und das BDSG nur Ausnahmen davon macht.
Darüber hinaus gilt: Gesetze und Verordnungen sind das eine. Deren Umsetzung und Durchsetzung ist oft eine ganz andere Sache. Theorie und Praxis eben.
Einen schönen Tag noch
Martin
Мир для України.