Falls nicht, kennt Ihr dann eine Anleitung "Sicherheit vor Abmahnungen" für nicht gewerbliche Internet-Auftritte.
Klar. Die Antwort an den Anwalt lautet dann in etwa:
Ihr mutiges Anschreiben vom XX.XX.XXXX, Aktenzeichen RM12342/2022
Hallo, Sie Rechtsmissbraucher!
Die DSGVO gilt ausweislich deren Artikel 2, Absatz 2 Punkt c nicht für das Handeln privater Personen. Ich hab mir - anders als Sie, Herr „Rechtsanwalt“ - das durchgelesen, bevor ich mir damit … Ihr Mandant hat mir bis zum XX.XX.XXXX, um 17:00 hier schriftlich vorliegend, den Rücktritt von den erhobenen Forderungen zu erklären - sonst werde ich tun, was Sie mir angedroht haben - nämlich Ihrem Mandant den Arsch wegklagen.
Hat der eigentlich Geld? Wurden Sie bezahlt?