Der hatte da aber schon lange seine Zulassung verloren. [^1]
Nein. Das Verfahren lief noch. Den Stellungsbefehl hatte er deutlich schneller.
Er hatte sogar - eindeutig rechtswidrig nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft - noch die Bleibeschleunigungsvorrichtung. Der Münchner Waffen-KVR hatte die Einziehung der Waffe ausgesetzt, weil Gravenreuth Widerspruch erhoben hatte. Der Waffen-KVR war allen Ernstes der Meinung, dass dieses die öffentliche Ordnung nicht gefährde. Ich hatte den angeschrieben als Gravereuth - nach Verwerfung seiner Revision, also Rechtskraft der Verurteilung zu 14 Monaten - im Gulli ankündigte, er werde nicht in den Knast gehen und dass er mit der Walter sehr zufrieden sei - so geht „Selbstmordankündigung“ und es bestand die Gefahr eines Mitnahmeselbstmordes (a.k.a. „Amok-Lauf“).
Dumm handelnde finden sich auch öffentlichen Ämtern… kein Wunder dass in Bayern sogar psychiatrisch auffällige Personen mit Knarren rumlaufen.