Vielleicht gibt es doch Angaben im Kontaktformular, die man beanstanden kann?
Nicht nach der DSGVO wenn es eine private Webseite z.B. über die das fette Leben der eigenen Hauskatzen ist.
Achtung: Ein einziges Werbebanner auf der Seite (und sei es, was gar nicht so selten ist, vom Hoster bei einem kostenlosen Hosting eingefügt) führt bei manchen Richtern zu der Anmutung, der Auftritt sei gewerblich! (Allerdings nicht bei allen)
„Angaben im Kontaktformular, die man beanstanden kann?“ sind ein „weites Feld“:
Man muss sich an die allgemeinen Gesetze halten und kann nicht einfach (mit Klarnamen!) etwas ins Formular setzen wie
[x] Stimmen Sie zu, dass H.W. aus D. ein fetter, dummer, versoffener Idiot und *** ist?
Das wäre - trotz Frageform - Verleumdung und Beleidigung, üble Nachrede und selbst wenn es stimmt als „Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis“ strafbar und ergo abmahnbar. Du siehst hoffentlich: Hier ein Handbuch zu veröffentlichen, auf was man alles aufpassen muss, sprengt jeden Rahmen.
Es gibt aber eine Grundregel: An Datensparsamkeit, Anstand und Moral halten. Dann ist man rechtlich eher auf der richtigen Seite.