Hallo
Erst mal vorneweg zur weiteren Abklärung, deute ich deinen Text korrekt, wenn ich annehme, dass es um eine unter deiner Hoheit betriebene Software geht (Webanwendung?), in der Kunden Geschäftsvorfälle abwickeln und/oder dokumentieren? Also um Software, die nicht beim Kunden selbst läuft?
Ja.
Gut, dann ist das klar.
Üblicherweise gibt es Schnittstellen, mit denen ein Kunde an seine eigenen Daten herankommt. Schließlich muss er bei Bedarf den Betreiber seines ERP-Systems wechseln können. Dabei geht es aber um die Daten und nicht um das Programm/die Skripte selbst.
Eine Schnittstelle oder einen Export für Stammdaten sehe ich auch nicht problematisch.
Aber bei Vorgangsdaten sieht es schon ganz anders aus. Das kann ich ab einer gewissen Größe der Spoftware nicht mehr anbieten, dafür ist das ja auch viel zu sehr davon abhängig, wie die Daten im DB organisiert werden.
Naja, auch die Vorgangsdaten gehören zu den Daten deiner Kunden. Wenn einer der Kunden die Software wechseln wollen sollte, nutzen ihm die Stammdaten an sich nicht viel. Über die Jahre hinweg hat er Geschäfte gemacht. Das sind Vorgänge, deren Daten für eine gewisse Zeit dokumentiert aufbewahrt werden müssen. Und das auch über einen ERP-System-Anbieterwechsel hinweg.
Die Frage ist aber eher rechtlich angedacht.
Das ist mir prinzipiell klar. Wobei ich dir da abseits meines Bauchgefühls nicht weiterhelfen kann.
Was muss ich leisten, was kann ich (als Service gegen Bezahlung) leisten?
Die Daten des Kunden musst du ihm wohl rausgeben. Inwieweit du im Rahmen dessen Leistungen extra abrechnen kannst oder was du ohne Extrakosten leisten musst, solltest du letztendlich bei einem Anwalt klären lassen. Das fällt meiner Meinung nach unter Rechtsberatung.
Aber vielleicht kann hier doch jemand anderes zumindest die Richtung klarer weisen als ich.
Tschö, Auge
200 ist das neue 35.