Hallo Sven,
Vor allem, wer setzt denn einen professionellen DB-Analysten dran?
Derjenige, der potenziell sein eigenes ERP System erstellen oder verbessern möchte und vor dem Du Dich mit Geheimhaltung deiner DB Struktur schützen möchtest.
Dass dein Kunde die DB Struktur kennt, ist aus meiner Sicht kein Risiko für die Systemsicherheit oder für dein Geschäftsmodell. Sicher, er kann damit dann zusätzliche Auswertungen machen, die deine Software vielleicht nicht hergibt. Ja und? Stört Dich das? Würdest Du ihm die Auswertungen programmieren, wenn er damit auf Dich zukäme? Oder wäre das außerhalb deiner Kapazitäten? Wenn der Kunde bei Dir die Chance hat, seine Daten individuell auszuwerten, ist das doch ein zusätzlicher Nutzen für ihn.
Natürlich kann der Kunde mit den Daten auch zu einem Deiner Wettbewerbspartner gehen und sagen: hier, transformiere das und spiel es in dein System ein. Das willst Du nicht, klar. Und der Konkurrent wird für diesen Service den Einwurf kleiner Münzen erwarten. Und zwar in großen Säcken. Aber ist denn ein Lock-In, realisiert durch Einbehalten von Daten, zulässig? Muss ein Kunde nicht das Recht haben, den Anbieter zu wechseln und seine Daten mitzunehmen? Das würde im Zweifelsfall vor Gericht geklärt. D.h. wenn Du Dich von dem Kunden trennen willst und er dann seine Daten verlangt, kommt diese Frage sofort wieder auf den Tisch. Und dann mit deutlich höherer Lautstärke.
Rolf
sumpsi - posui - obstruxi