Hallo,
Kann das zu Problemen führen oder ist das in Ordnung?
Es heißt „Urheberrecht“, weil der Urheber Rechte hat. Das ist die Person, welche den Artikel verfasst hat - auch die, welche das Foto „geschossen“ hat
ja, natürlich. Aber auch derjenige, über den berichtet wird bzw. der abgebildet ist, hat Rechte.
Das ist korrekt und gilt auch für die Person, welche ein Werk, über welches berichtet wird bzw. welches abgebildet ist, geschaffen hat.
Und da kommen wir zu einer Sache, an der nicht beteiligt war und von der ich nichts weiß:
Üblicherweise (üblicherweise) bedingen sich Künstler als Gegenleistung für Erlaubnis einer Abbildung oder eines Interviews aus, das daraus entstehende Werk (hier der Zeitungsbericht) für „eigene Zwecke“ (eben auch Selbstbewerbung) nutzen zu dürfen.
- In Deutschland gibt es (außer bei gesetzlichen geregelten Ausnahmen) keine Formvorschriften für Verträge. Deshalb gelten auch mündliche Vereinbarungen als geschlossen.
- Vor (Dem) Gericht gilt als bewiesen, was das Gericht glaubt.
- Und bei Streit über den Inhalt eines Vertrages, dessen Auslegung und Glaubhaftigkeit einer behaupteten Vereinbarung kommt es einem Gericht (nach meiner Erfahrung aber erst weit nach der Aufwandsvermeidung) auf Zeugen und den mutmaßlichen Wille der Parteien - also auch auf die „gute Sitte" - an. Deshalb hab ich das „üblicherweise“ oben fett markiert.
- Beweispflichtig bezüglich des Gegenteils wäre derjenige, der vor Gericht als Kläger behauptet, dass ihm ein Recht oder eine Leistung zustehe.
Ich glaube, ich hab dem Mike jetzt genug verraten. Es fehlt nur noch der Hinweis, dass man seine Behauptungen vor Gericht genau prüfen muss, hinreichend zum Befassen mit Tatsachen bereite und in der Lage befindliche Gegner (wie z.B. ich) finden Widersprüche in und zu solchen…