Raketenwilli: Urheberrecht und Künstler - darf man Artikel über sich selbst veröffentlichen?

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Wenn also ein Journalist einen Artikel (Text und/oder Bild) über jemanden veröffentlicht, ohne die betroffene Person um Einwilligung zu bitten, verstößt er auch gegen das Gesetz.

das stimmt auch, hier gibt’s aber Ausnahmen.

Konkret sind das insbesondere:

Und natürlich Fälle wie der, in dem mich ein so genannter „Rechtsanwalt“ (immerhin „Dr. jur.“) beschuldigte, widerrechtlich ein Brustbild seiner „hochwerten“ Person veröffentlicht zu haben, welches er allerdings auf der Webseite der eigenen Kanzlei wenige Jahre zuvor als „Pressefoto“ selbst für jedermann zur Nutzung freigegeben hatte (sic: Ohne selbst die erforderlichen dafür Rechte zu haben!) und sogar zum Zeitpunkt des Strafantrags noch bereit stellte. Seit dem hält (neben mir) die StA Dortmund diesen selbst ernannten „Ansprechpartner im Urheberrecht“ für „ein wenig blöd“.

Das das Rechtsdienstleistungsgesetz auf Grund einer Vielzahl solcher Fälle „keine Kunst“ ist sondern „weg kann“ propagiere ich seit Jahren…