Der Martin: Nachtrag: DSGVO

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Hallo,

Also nach der neuen DSGVO brauchst Du dennoch eine Zustimmung zur Datenverarbeitung.

ja, vermutlich. Es kommt drauf an, wie transparent der Workflow ist.

Mach Dir also keine Hoffung, die Erfordernisse und Pflichten aus der DSGVO umgehen zu können, in dem Du „nur“ das PDF speicherst.

Ganz so einfach ist es nicht. Die DSGVO erlaubt die Speicherung und Verarbeitung von Daten auch ohne explizite Zustimmung, wenn diese zur Erbringung einer Leistung offensichtlich erforderlich sind. So muss etwa ein Online-Shop kein ausdrückliches Einverständnis einholen, die Postanschrift des Kunden zu speichern. Denn die braucht er zwingend, um nach Abwicklung der Bestellung das Paket zu adressieren.
Man könnte höchstens in Frage stellen, ob er die Anschriften nach der Bearbeitung der Bestellung weiterhin speichern darf. Aber ich vermute, dass sie dann als Geschäftsdaten im Sinne des Vertragsrechts gelten und daher sogar eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entsteht.

Erst wenn er die Daten noch für andere, nicht unmittelbar notwendige Zwecke verwenden will, muss er dafür die Einwilligung einholen.

Einen schönen Tag noch
 Martin

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Möchtegern-Dichter zum Verleger: "Sie meinen also, ich sollte etwas mehr Feuer in meine Verse legen?" - "Umgekehrt, mein Lieber, umgekehrt. Mehr Verse ins Feuer."