Antwort an „Rolf B“ verfassen

Hallo Wolfgang,

sag ich ja - das mit der Bringschuld kann man bei einem Verbraucher nicht so hart spielen wie Kalk das tun möchte.

Wenn sie jetzt darauf bestehen, dass sie ihre Leistung erbracht haben und das Teil nicht so abgeändert werden kann, dass es deine Zwecke erfüllt, hast Du ein paar Optionen.

Aufgeben
Verbuche den Fall als Lehrgeld probiere es bei einer anderen Firma mit präziseren Anforderungen nochmal.
Nachbessern
Das Teil sieht aus als wäre es aus Holz. Überprüfe die Möglichkeit, es als Heimwerker in einen brauchbaren Zustand zu überführen.
Harte Tour
Bringe dem Lieferanten das Teil zurück und übergib ihm ein Schriftstück, in dem Du die Lieferung als mangelhaft deklarierst. Führe in dem Dokument die Punkte auf, an denen das Teil eindeutig gegen schriftlich festgehaltene Absprachen verstößt. Formulierungen wie "das sieht man doch" oder "es doch klar, dass" sind dabei zu vermeiden, denn das sind Wieselwörter für den Umstand, dass es eben NICHT klar war. Fordere ihn zur Nachbesserung auf (siehe Heimwerker).
Lehnt er das ab, gehe zum Anwalt und lass Dich beraten. Mach den Anwaltstermin unverzüglich. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, ist die Erstberatung eigentlich immer abgedeckt.

Ich persönlich würde es vermutlich mit selbst nachbessern probieren, ich bin nicht der Typ für die harte Tour.

Damit sind wir hier aber auch am Ende dessen, was Selfhtml leisten kann und sollten das Thema ruhen lassen. Es sei denn, du möchtest deine Rampe mit CSS stylischer gestalten 😉

Rolf

--
sumpsi - posui - obstruxi
freiwillig, öffentlich sichtbar
freiwillig, öffentlich sichtbar
freiwillig, öffentlich sichtbar

Ihre Identität in einem Cookie zu speichern erlaubt es Ihnen, Ihre Beiträge zu editieren. Außerdem müssen Sie dann bei neuen Beiträgen nicht mehr die Felder Name, E-Mail und Homepage ausfüllen.

abbrechen